Rechtsprechungsregeln zum Eigenkapitalersatzrecht nach Inkrafttreten des MoMiG

Auch nach Inkrafttreten des MoMiG finden die Rechtsprechungsregeln zum kapitalersatzenden Gesellschafterdarlehens entsprechend Anwendung, jedenfalls dann, wenn sowohl die Gewährung als auch die Rückzahlung des Darlehens vor dem 01.11.2008 erfolgte.

Thüringer OLG, Urteil vom 18.03.2009 – 6 U 761/07

veröffentlicht in: DStR 2009, 651

s.a. BGH, Urteil vom 26.01.2009 – II ZR 260/07 (DStR 2009, 699)

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