Insolvenzverwalteranderkonto gehört nicht zum Schuldnervermögen oder zur Insolvenzmasse

Auf dem Anderkonto eingehende Zahlungen fallen weder in das Schuldnervermögen noch in die Insolvenzmasse. Sie stehen ausschließlich dem Insolvenzverwalter zu.

BGH, Urteil vom 18.12.2008 – IX ZR 192/07

veröffentlicht in: ZIP 2009, 531

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