Rückbauverpflichtung des Mieters keine Masseverbindlichkeit

Die Pflicht eines Mieters, vor Insolvenzeröffnung getätigte Einbauten bei Vertragsende zu beseitigen, stellt bei Beendigung des Mietverhältnisses nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Masseverbindlichkeit dar.

OLG Celle, Urteil vom 20.07.2007 – 2 U 85/07
Vorinstanz: LG Hannover (nicht rkr.)

veröffentlicht in: ZIP 2007, 1914

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