Vorausverpfändete Zinsansprüche gehören zur Insolvenzmasse

Die vorausverpfändeten Zinsen aus einer Festgeldanlage gehören bei monatlicher Prolongation zur Insolvenzmasse, soweit sie nach Insolvenzeröffnung anfallen.

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.03.2007 – 23 U 297/05 (rkr.)
Vorinstanz: LG Frankfurt/M.

veröffentlicht in: ZIP 2007, 1670

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