Eigenkapitalersetzende Leistungen auch durch Familienangehörige oder verbundene Unternehmen möglich

Die Regeln über den Eigenkapitalersatz können auch bei Darlehen oder gleichstehenden Handlungen naher Familienangehöriger zur Anwendung kommen, soweit bei wirtschaftlicher Betrachtung die Leistungserbringung letztlich aus dem Vermögen des Gesellschafters erfolgt.

OLG Schleswig, Urteil vom 03.05.2007 – 5 U 128/06
Vorinstanz: LG Itzehoe

veröffentlich in: ZIP 2007, 1217

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