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Tagesarchive: Montag, 15. Oktober 2007
Zur Anordnung von Erzwingungshaft im Insolvenzverfahren
Nach Auffassung des LG Potsdam ist auch im laufenden Insolvenzverfahren die Anordnung von Erzwingungshaft zulässig, selbst wenn die Verwarn- und Bußgelder Ordnungswidrigkeiten vor Insolvenzeröffnung betreffen. LG Potsdam, Beschluss vom 14.09.2006 – 21 Qs 108/06 veröffentlicht in: ZInsO 2006, 1114
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