-
Termine nach Vereinbarung040.8079327-0
0385.57277-0
0431.16077678
Kategorien
Monatsarchive: November 2012
BGH erklärt überhöhte Gebühren für P-Konto für unzulässig
In zwei parallelen Entscheidungen hatte sich der BGH mit erhöhten Kontoführungsentgelten bei den Pfändungsschutzkonten, sog. P-Konto, zu befassen. Unter Bestätigung zahlreicher OLG-Entscheidungen hat es der BGH für unzulässig erachtet, dass Banken und Sparkassen für die Führung eines sog. P-Kontos höhere … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Allgemeines
Schreib einen Kommentar