-
Termine nach Vereinbarung040.8079327-0
0385.57277-0
0431.16077678
Kategorien
Monatsarchive: Juni 2012
Kostenfestsetzungsverfahren wird in jedem Fall nach § 240 ZPO unterbrochen
Das Kostenfestsetzungsverfahren wird auch dann durch die Insolvenz einer Partei unterbrochen, wenn zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Kostengrundentscheidung bereits rechtskräftig ist. BGH, Beschluss vom 15.05.2012 – VIII ZB 79/11 >>> Link
Veröffentlicht unter Allgemeines
Schreib einen Kommentar