Monatsarchive: April 2012

Erhöhtes Kontoführungsentgelt für P-Konto unzulässig

In einem durch die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. angestrengten Berufungsverfahren wurde nunmehr ein Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main vom 29.09.2011 abgeändert. Danach darf die betroffene Sparkasse für die Führung eines Pfändungsschutzkontos keine höheren Gebühren verlangen, als für gewöhnliche Girokonten. Das Oberlandesgericht … Weiterlesen

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