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Tagesarchive: Dienstag, 7. April 2009
Versagung der Restschuldbefreiung auch ohne Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten möglich
Die Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten durch den Schuldner kann auch dann über § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO zur Versagung der Restschuldbefreiung führen, wenn eine Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten nicht vorliegt. BGH, Beschluss vom 08.01.2009 – IX ZB 73/08 … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Restschuldbefreiung
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