Tagesarchive: Freitag, 20. März 2009

Insolvenzverwalteranderkonto gehört nicht zum Schuldnervermögen oder zur Insolvenzmasse

Auf dem Anderkonto eingehende Zahlungen fallen weder in das Schuldnervermögen noch in die Insolvenzmasse. Sie stehen ausschließlich dem Insolvenzverwalter zu. BGH, Urteil vom 18.12.2008 – IX ZR 192/07 veröffentlicht in: ZIP 2009, 531

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Zur Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen

Der BGH hat in der vorliegenden Entscheidung ausgeführt, dass die Kenntnis eines Arbeitnehmers über weitere Lohnrückstände gegenüber anderen Arbeitnehmern ohne weiteres nicht den Schluss auf die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung des Arbeitgebers rechtfertigt. Einen Arbeitnehmer trifft keine Erkundigungspflicht zur Liquiditäts- oder … Weiterlesen

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