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Monatsarchive: Januar 2009
Kein Nachschieben von Versagungsgründen im Beschwerdeverfahren
In einem Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung eines Versagungsantrags ist es dem Gläubiger nicht mehr möglich, Versagungsgründe nachzuschieben. Unerheblich ist dabei auch der Umstand, dass der Gläubiger von dem Versagungsgrund ggf. erst nach dem Schlusstermin Kenntnis erlangt hat. BGH, Beschluss vom … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Restschuldbefreiung
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