Monatsarchive: Juli 2008

Vollstreckungsverbot gilt auch für Unterhaltsgläubiger betreffend Insolvenzforderungen

Entgegen des eindeutigen Gesetzeswortlautes des § 89 Abs. 1 InsO wird von einigen Gläubigern von Unterhaltsansprüchen oder Ansprüche aus unerlaubten Handlungen die Auffassung vertreten, ihre Ansprüche würden der Ausnahme des § 89 Abs. 2 S. 2 InsO unterfallen. Der BGH … Weiterlesen

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