Monatsarchive: April 2008

Keine Rückwirkung von § 28e Abs. (1) S. 2 SGB IV n.F.

Der Bundesgerichtshof hat sich mit ziemlicher Eindeutigkeit gegen eine Rückwirkung des zum 01.01.2008 eingeführten § 28e Abs. (1) S.2 SGB IV ausgesprochen und lässt zugleich durchblicken, dass er die Fiktion des Gesetzgebers nicht für ausreichend erachtet, Auswirkung auf die Gläubigerbenachteiligung … Weiterlesen

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