-
Termine nach Vereinbarung040.8079327-0
0385.57277-0
0431.16077678
Kategorien
Monatsarchive: September 2007
Vorausverpfändete Zinsansprüche gehören zur Insolvenzmasse
Die vorausverpfändeten Zinsen aus einer Festgeldanlage gehören bei monatlicher Prolongation zur Insolvenzmasse, soweit sie nach Insolvenzeröffnung anfallen. OLG Frankfurt, Urteil vom 28.03.2007 – 23 U 297/05 (rkr.) Vorinstanz: LG Frankfurt/M. veröffentlicht in: ZIP 2007, 1670
Veröffentlicht unter Allgemeines
Schreib einen Kommentar