Monatsarchive: Mai 2007

Keine Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheids bei Ablehnung der Erfüllungswahl

Der BFH hat im Bereich des Steuerrechts die Argumente des BGH dahingehend übernommen, dass der Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung durch den Insolvenzverwalter keine materiellrechtlichen Wirkungen zukommen. Will ein Grundstückserwerber die an das Finanzamt entrichtete Grunderwerbsteuer zurück erhalten, ist neben der … Weiterlesen

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