-
Termine nach Vereinbarung040.8079327-0
0385.57277-0
0431.16077678
Kategorien
Tagesarchive: Donnerstag, 20. Januar 2005
Unzulässigkeit von Festsetzungsbescheiden nach Verfahrenseröffnung
Steuern, die zur Insolvenztabelle anzumelden sind, dürfen vom Finanzamt nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht mehr durch Bescheid festgesetzt werden. BFH, Urteil vom 24.08.2004 – VIII R 14/02 Fundstelle: ZInsO 2005, 97
Veröffentlicht unter Steuerrecht
Schreib einen Kommentar